Informationen

Placeholder Studio
Inhaber: Alexander Kaiser
Niederlassung: Gerhagen 1a, 4772 Lambrechten
Unternehmensgegenstand: Design und Entwicklung von Websiten für Unternehmen

AGB

Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und Alexander Kaiser, im Folgenden Agentur genannt, gelten ausschließlich diese einheitlichen AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Alexander Kaiser ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen einheitlichen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen immer der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser einheitlichen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Vertragsabschluss
Die Angebote von Alexander Kaiser sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei Alexander Kaiser gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Alexander Kaiser als angenommen, sofern Alexander Kaiser nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von Alexander Kaiser für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Alexander Kaiser ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes, Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Nutzungsrechte erhält Alexander Kaiser ein Honorar in der Höhe von 15% des über sie abgewickelten Werbeetats.
Vertragsabschluss
Die Angebote von Alexander Kaiser sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei Alexander Kaiser gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Alexander Kaiser als angenommen, sofern Alexander Kaiser nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.